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title: "Was bedeutet das neue Greenwashing-Gesetz für meinen Bewertungswald?"
date: "2026-09-28"
author: "Leon"
categories: ["How To"]
url: "https://blog.reviewforest.org/de/greenwashing-verbot-ab-27-september"
language: "de"
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In den letzten Tagen haben uns mehrere Kunden dieselbe Frage gestellt: **Was bedeutet die neue EU-Regel gegen Greenwashing für uns und unsere Werbung?** Für den Baumzähler auf der Website, für die Widgets, für die Aufsteller auf den Tischen?

Die Antwort vorweg: Wer mit ReviewForest arbeitet, hat den schwierigsten Teil schon erledigt. Jede Bewertung wird gezählt, jeder Baum steht mit Pflanzpartner und Region öffentlich im Bewertungswald. Das ist genau die Art von konkreter Aussage, die das Gesetz erlaubt. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die Sätze drumherum, auf deiner Website, in deinen Social-Media-Posts und auf dem, was bei dir an der Wand hängt. Meistens geht es um eine Handvoll Wörter.

## Die kurze Antwort

Seit dem 27. September 2026 gelten in der ganzen EU neue Regeln für Werbung mit Umweltaussagen. Konkrete Aussagen, die du belegen kannst, bleiben erlaubt. "Für jede Bewertung pflanzen wir einen Baum" ist so eine Aussage. Verboten sind pauschale Umweltwörter ohne Erklärung, "klimaneutral" durch Ausgleichsprojekte, selbst gebastelte Siegel und Aussagen, die einen kleinen grünen Teil auf das ganze Unternehmen hochrechnen. Eine Übergangsfrist gibt es in Deutschland nicht. Durchgesetzt wurde das bisher vor allem gegen große Konzerne, Fluggesellschaften und Handelsketten. Für einen kleinen Betrieb ist das Risiko gering, aber die Regeln gelten für alle, und die Anpassung kostet meist nur ein paar Wörter.

## Was sich am 27. September geändert hat

Die EU hat 2024 die [Richtlinie (EU) 2024/825](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32024L0825) beschlossen, in Fachkreisen "EmpCo" genannt. Sie gilt seit dem 27. September 2026 in der EU, jeder Staat setzt sie in einem eigenen Gesetz um. Deutschland mit dem [Dritten Gesetz zur Änderung des UWG](https://www.buzer.de/gesetz/17410/index.htm) vom 12. Februar 2026.

Der Kern sind neue Einträge auf der sogenannten Schwarzen Liste im Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Was dort steht, ist gegenüber Verbrauchern "stets unzulässig". Ein Gericht prüft dann nicht mehr, ob sich im Einzelfall jemand getäuscht gefühlt hat. Vier Punkte betreffen fast jeden, der mit Umwelt wirbt:

1. **Pauschale Umweltwörter** (Anhang Nr. 4a UWG). "Umweltfreundlich", "grün", "ökologisch", "klimafreundlich" und ähnliche Schlagworte sind nur noch erlaubt, wenn du eine "anerkannte hervorragende Umweltleistung" nachweisen kannst. Praktisch heißt das: ein offizielles Umweltzeichen wie das EU Ecolabel oder der Blaue Engel, und auch das nur für die Eigenschaften, die das Zeichen abdeckt. Die Alternative ist, die Aussage "klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium" zu erklären, also direkt daneben. Die Richtlinie gibt selbst ein Beispiel: "klimafreundliche Verpackungen" ist pauschal, "100 % der für die Herstellung dieser Verpackungen verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen" ist konkret ([Erwägungsgrund 9](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32024L0825)). Auch "nachhaltig" und "verantwortungsbewusst" nennt die Richtlinie ausdrücklich (Erwägungsgrund 10).
2. **Klimaneutral durch Ausgleich** (Anhang Nr. 4c UWG). Verboten ist die Aussage, ein Produkt sei klimaneutral, CO2-reduziert oder klimapositiv, wenn das darauf beruht, dass anderswo Emissionen ausgeglichen werden. Die EU-Kommission nennt in ihren [Fragen und Antworten zur Richtlinie](https://commission.europa.eu/topics/consumers/consumer-rights-and-complaints/sustainable-consumption_en) als typisches Beispiel einen Flug, der klimaneutral sein soll, weil die Airline in ein Aufforstungsprojekt im Regenwald investiert. Das ist ziemlich genau unser Thema.
3. **Selbst gemachte Siegel** (Anhang Nr. 2a UWG). Ein Siegel zu Umwelt- oder Sozialmerkmalen darfst du nur noch zeigen, wenn ein Zertifizierungssystem mit unabhängigem Prüfer dahintersteht oder eine staatliche Stelle es vergibt. Ein Button, den du dir selbst gestaltest, etwa "Grüner Betrieb 2026" mit Häkchen im Footer deiner Website, ist so ein Siegel: Er sieht aus wie eine Auszeichnung, aber niemand Unabhängiges hat etwas geprüft.
4. **Ein Teil fürs Ganze** (Anhang Nr. 4b UWG). Wenn nur die Verpackung aus Recyclingmaterial ist, ist nicht "das Produkt nachhaltig". Und wenn du Bäume pflanzen lässt, ist nicht automatisch "dein Unternehmen nachhaltig".

![Grafik: Die vier Verbote seit dem 27. September 2026: pauschale Umweltwörter, klimaneutral durch Ausgleich, selbst gemachte Siegel, ein Teil fürs Ganze](/images/blog/greenwashing-verbot-ab-27-september/vier-verbote.png)

Dazu kommt eine Regel für Zukunftsversprechen: "Bis 2030 sind wir klimaneutral" geht nur noch mit einem detaillierten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan, den ein unabhängiger Sachverständiger regelmäßig überprüft (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG).

Die Schwarze Liste gilt für Werbung gegenüber Verbrauchern. Für Werbung an andere Unternehmen gilt sie nicht, dort bleibt aber das allgemeine Verbot irreführender Werbung. Und das ist bei Umweltthemen streng. Der Bundesgerichtshof hat 2024 für eine Anzeige in einer Fachzeitung entschieden, dass ein Begriff wie "klimaneutral" "bereits in der Werbung selbst" erklärt werden muss ([BGH, Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024138.html)).

## Bäume pflanzen darfst du weiter bewerben, "ausgleichen" nicht

Das ist der Teil, der uns am meisten interessiert hat, und die Antwort ist erfreulich klar. Sowohl die Richtlinie als auch die deutsche Gesetzesbegründung sagen ausdrücklich, dass Unternehmen weiter für ihr Engagement werben dürfen. In der Begründung heißt es, Unternehmen werden "nicht daran gehindert [...], für ihre Investitionen in Umweltinitiativen (einschließlich Erwerb von CO2-Zertifikaten) zu werben" ([BT-Drucksache 21/1855](https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101855.pdf), Begründung zu Nr. 4c). Die Bedingung: Die Information darf nicht irreführend sein.

Es kommt also auf den Satz an, der um den Baum herum steht:

- **Beitrag:** "Für jede Bewertung lassen wir einen Baum pflanzen." Das beschreibt, was du tust. Erlaubt, solange es stimmt und du es belegen kannst.
- **Ausgleich:** "Dank unserer Bäume ist deine Übernachtung klimaneutral." Das behauptet, dein Angebot hätte keine Klimawirkung, weil woanders ein Baum wächst. Verboten.

Die Schweiz macht diese Unterscheidung übrigens schon länger und sehr deutlich. Das Bundesamt für Umwelt beschreibt in seiner [Vollzugshilfe zu klimabezogenen Angaben](https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/2A-QevWNsJQK/UV-2561%20Vollzugshilfe%20klimabezogene%20Angaben%20im%20Sinne%20des%20UWG_DE.pdf) einen "Klimaschutzbeitrag", den ein Unternehmen finanziert, ohne ihn mit den eigenen Emissionen zu verrechnen, und hält fest: "Solche Beiträge gelten nicht als Kompensationsleistungen." Das ist die beste Kurzformel, die wir kennen: **Beitrag statt Ausgleich.**

Für uns ist das keine Umstellung, sondern die Linie, die wir von Anfang an gefahren sind. Wer Bäume pflanzen lässt, darf sich beim Klima nicht alles andere erlauben, und ein Baum gleicht nichts aus. "Klimaneutral" hat deshalb nie in unseren Texten gestanden, und wir haben Kunden davon abgeraten, es selbst zu schreiben. Ein Setzling, der heute in den Boden kommt, bindet über viele Jahre CO2. Wie viel, hängt von Baumart, Standort und davon ab, ob er anwächst. Er ist ein Beitrag zur Wiederaufforstung, mehr behaupten wir nicht. Dass das Gesetz jetzt genau an dieser Stelle die Grenze zieht, finden wir richtig.

![Grafik: Beitrag statt Ausgleich. Erlaubt: "Für jede Bewertung lassen wir einen Baum pflanzen." Verboten: "Dank unserer Bäume ist deine Übernachtung klimaneutral."](/images/blog/greenwashing-verbot-ab-27-september/beitrag-statt-ausgleich.png)

## Vorher, nachher: Beispiele aus dem Alltag

Die Beispiele sind bewusst alltäglich. Die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzt du durch deine echten Zahlen, und die "Nachher"-Sätze funktionieren nur, wenn sie für dich stimmen.

**Hotel, Website**
- Vorher: "Bei uns übernachtest du klimaneutral. Für jede Bewertung pflanzen wir einen Baum."
- Nachher: "Für jede Bewertung unserer Gäste lassen wir einen Baum pflanzen. [412] sind es bisher, der Baumzähler unten auf der Seite zeigt den aktuellen Stand, und jeden einzelnen Baum findest du in unserem Bewertungswald."
- Warum: "klimaneutral" durch Ausgleich ist nach Nr. 4c verboten. Die neue Version sagt, was passiert und wie viele Bäume es sind, und jeder kann es nachprüfen. Wer pflanzt und wo, steht auf deiner Bewertungswald-Seite, auf die der Zähler verlinkt.

![Grafik: Hotel-Website vorher und nachher, mit Baumzähler "412 Bäume gepflanzt"](/images/blog/greenwashing-verbot-ab-27-september/hotel-vorher-nachher.png)

**Restaurant, Speisekarte**
- Vorher: "Nachhaltig genießen in unserem grünen Restaurant."
- Nachher: "Unser Gemüse kommt von [drei] Höfen aus der Region: [Hof A], [Hof B], [Hof C]."
- Warum: "nachhaltig" und "grün" sind pauschal (Nr. 4a). Die konkrete Aussage darfst du machen, wenn sie stimmt.

**Praxis, Über-uns-Seite**
- Vorher: "Wir sind eine umweltfreundliche Praxis."
- Nachher: "Seit [2025] heizen wir unsere Behandlungsräume mit einer Wärmepumpe."
- Warum: Nr. 4a. Sag, was du konkret machst, statt es zu bewerten.

**Tischaufsteller**
- Vorher: "Mit deiner Bewertung rettest du das Klima!"
- Nachher: "Deine Bewertung pflanzt einen Baum. Alle Bäume siehst du hier: [QR-Code zum Bewertungswald]"
- Warum: "rettet das Klima" ist pauschal und übertrieben. Ein Baum rettet kein Klima, er ist ein Beitrag.

**Instagram-Post**
- Vorher: "Wir sind ein nachhaltiges Unternehmen, weil wir Bäume pflanzen 🌳"
- Nachher: "Danke für [50] Bewertungen im September! Dafür lassen wir [50] Bäume pflanzen. Jeden einzelnen siehst du in unserem Bewertungswald, Link in der Bio 🌳"
- Warum: Die Bäume sind ein Teil deines Handelns, nicht dein ganzes Unternehmen (Nr. 4b), und "nachhaltig" ist pauschal (Nr. 4a).

**Badge im Website-Footer**
- Vorher: Ein selbst gestaltetes Siegel "Green Business 2026, geprüft".
- Nachher: Ein Zähler mit der echten Zahl und einem Link auf die Liste aller Bäume, ohne Siegel-Optik, ohne Jahreszahl und ohne "geprüft" oder "zertifiziert". Oder ein echtes Umweltzeichen: Für Beherbergungsbetriebe gibt es zum Beispiel das [EU Ecolabel für Unterkünfte](https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2017/175/oj/eng).
- Warum: Nr. 2a verbietet Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem.

**Zukunftsversprechen**
- Vorher: "Bis 2030 werden wir klimaneutral."
- Nachher: Entweder mit einem öffentlichen Plan, der messbare Ziele, Fristen und Budget nennt und den ein unabhängiger Prüfer regelmäßig kontrolliert. Oder du erzählst, was schon passiert ist: "2025 haben wir [18 %] weniger Strom verbraucht als 2024."
- Warum: § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG.

## So kommunizierst du Baumpflanzungen richtig

Die neun Punkte passen auf einen Zettel neben der Kasse.

1. **Sag, was genau passiert.** Ein Baum pro Bewertung, pro Buchung, pro Monat. Keine Umschreibung.
2. **Nenn Partner und Region, oder verlinke dorthin.** Bei ReviewForest stehen beide auf deiner Bewertungswald-Seite, und der Baumzähler verlinkt sie.
3. **Zeig den Beleg.** Ein Link auf eine Seite, auf der jeder Baum einzeln steht, ist der beste Beleg, den du haben kannst. Bei ReviewForest ist das dein öffentlicher Bewertungswald.
4. **Beitrag, kein Ausgleich.** Streich "klimaneutral", "CO2-neutral", "klimapositiv", "ausgeglichen" und "kompensiert", sobald sie sich auf deine Bäume stützen.
5. **Keine Pauschalwörter ohne Erklärung direkt daneben.** "Nachhaltig", "grün", "umweltfreundlich", "hilf dem Planeten": Entweder steht gleich daneben, was genau gemeint ist, oder der Satz fliegt raus. Bei Wörtern wie "klimaneutral" reicht ein Link zur Erklärung nach dem BGH-Urteil in der Regel nicht, die Erklärung muss direkt bei der Aussage stehen.
6. **Rechne es nicht auf dein ganzes Unternehmen hoch.** Die Bäume sind ein Teil dessen, was du tust.
7. **Sei beim Zeitpunkt ehrlich.** Gepflanzt wird in der Pflanzsaison des Projekts, nicht am Tag der Bewertung. "Für jede Bewertung lassen wir einen Baum pflanzen" stimmt, solange du das tust. "Heute haben wir 50 Bäume gepflanzt" nur, wenn es wirklich so war.
8. **Zahlen und Wirkungen nur mit Quelle.** Die Zahl deiner Bäume ist belegt, weil jeder einzelne im Bewertungswald steht. Eine CO2-Menge pro Baum solltest du nur nennen, wenn du eine seriöse Quelle dafür hast, denn sie hängt stark von Art, Standort und Alter ab. Dasselbe gilt für Tiere: Dass ein bestimmter Setzling einer Fledermauskolonie ein Zuhause gibt, kann niemand versprechen. Dass das Projekt Lebensraum für heimische Arten wiederherstellt, schon eher.
9. **Keine Siegel-Optik.** Kein Stempel mit Jahreszahl, kein "zertifiziert" oder "geprüft", wenn kein unabhängiges Zertifizierungssystem dahintersteht. Eine Zahl mit Quellenangabe ist kein Siegel, ein runder Button "Grüner Betrieb 2026" schon.

## Und wenn der Text von deinem Dienstleister stammt?

Diese Frage kam von einer Agentur, die für ihre Kunden Widgets einbaut. Die kurze Antwort: Der Text auf deiner Website oder deinem Tisch ist deine Werbung, auch wenn ihn jemand anders geschrieben hat. Das UWG richtet sich an jeden, der eine unzulässige "geschäftliche Handlung" vornimmt, und darunter fällt jedes Verhalten zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 UWG). Der Anbieter kann zusätzlich haften, aber "das ist nur das Widget" schützt dich nicht.

Für Webdesigner und Agenturen heißt das: Wenn du für Kunden Widgets einbaust oder Texte übernimmst, ist ein kurzer Blick auf Umweltaussagen gerade ein ziemlich guter Service.

Für unsere eigenen Widgets gilt: Die Texte kommen live von uns. Wenn wir einen Satz ändern, ändert er sich auf allen Websites gleichzeitig. Gedruckte Aufsteller und Poster ändern sich natürlich nicht mit.

## Was passiert, wenn du es trotzdem falsch machst?

Ehrliche Antwort: meistens erst einmal nichts. Verlassen solltest du dich darauf nicht. In Deutschland überwacht keine Behörde systematisch Websites, das Wettbewerbsrecht wird von Mitbewerbern, der Wettbewerbszentrale, den Verbraucherzentralen und der Deutschen Umwelthilfe durchgesetzt (§ 8 Abs. 3 UWG). Das Mittel ist die Abmahnung: Du sollst eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Kosten tragen. Bei Verbänden ist das eine Pauschale von ein paar hundert Euro, bei einer Abmahnung durch einen Anwalt je nach Streitwert rund 900 bis 1.800 Euro netto, dazu kommen deine eigenen Anwaltskosten. Wer die Erklärung verweigert, riskiert eine einstweilige Verfügung: Ein Gericht kann die Werbung dann innerhalb weniger Tage verbieten, und die Kosten vervielfachen sich. Wer die Erklärung unterschreibt und den Satz danach noch einmal verwendet, zahlt eine Vertragsstrafe. Bußgelder sieht das Gesetz nur für weitverbreitete Verstöße in mehreren EU-Ländern vor, in der Praxis trifft das große Anbieter.

Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, "erhebliche Verstöße gegen den Verbraucherschutz rechtlich [zu] verfolgen" ([Pressemitteilung vom 21.09.2026](https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/neue-eu-richtlinie-gegen-greenwashing-deutsche-umwelthilfe-begruesst-staerkung-des-verbraucherschutzes/)). Ihre bisherigen Verfahren richteten sich gegen Apple, Fluggesellschaften und große Versandhändler, nicht gegen die Pension am Ortsrand. Für einen kleinen Betrieb ist das Risiko also gering, aber nicht null. Was bleibt, ist der Mitbewerber, der sich ärgert, und der Gast, der nachfragt. Gegen beides hilft ein konkreter Satz mehr als ein großes Wort. Und der konkrete Satz ist meistens sowieso der bessere.

## Was ist mit Plakaten, die schon hängen?

Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es in Deutschland nicht. Die Gesetzesbegründung verweist darauf, dass Gerichte im Einzelfall "angemessene Aufbrauch-, Beseitigungs- und Umstellungsfristen" gewähren können ([BT-Drucksache 21/1855](https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101855.pdf), Begründung zu Artikel 2). Darauf würden wir uns nicht verlassen. Die EU-Kommission schlägt in ihren Fragen und Antworten für bereits gedruckte Verpackungen ganz pragmatisch vor, problematische Aussagen mit Aufklebern abzudecken.

Praktisch: Online-Texte sofort ändern, das geht schnell. Das gilt auch für alte Social-Media-Posts, die noch öffentlich stehen: Wer dort "klimaneutral" geschrieben hat, passt den Post an oder löscht ihn. Gedrucktes mit problematischen Sätzen austauschen oder den Satz überkleben. Und ein Aufsteller, der nur "Deine Bewertung pflanzt einen Baum" sagt, kann einfach stehen bleiben.

Noch ein kleiner Punkt, der gern übersehen wird: Steht auf einer Vorlage "100 % Recyclingpapier" und du druckst sie selbst auf normalem Papier aus, stimmt der Satz nicht mehr. Dann gehört er weg.

**Österreich** hat die Richtlinie ebenfalls zum 27. September umgesetzt ([BGBl. I Nr. 58/2026](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_I_58/BGBLA_2026_I_58.pdf)). Dort gibt es eine dreijährige Schonfrist, allerdings nur für Waren, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, nicht für Werbung auf Websites. **In der Schweiz** gilt EU-Recht nicht, aber seit dem 1. Januar 2025 müssen Angaben zur Klimabelastung "durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können" (Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG), und die Unterscheidung zwischen Beitrag und Ausgleich ist dort, wie oben beschrieben, schon gelebte Praxis.

## Was ReviewForest dir abnimmt

Der Gedanke hinter ReviewForest war von Anfang an, dass du mit Bäumen werben kannst, ohne dich mit Greenwashing-Vorwürfen herumzuschlagen. Das neue Gesetz ändert daran nichts, es bestätigt den Ansatz. Konkret:

- **Die Kernaussage ist die erlaubte.** "Ein Baum pro Bewertung" ist ein belegbarer Beitrag, genau das, was Richtlinie und Gesetzesbegründung ausdrücklich zulassen (siehe oben). Kein Ausgleich, kein Pauschalwort, kein Siegel.
- **Der Beleg ist schon da.** Jeder Baum steht öffentlich in deinem Bewertungswald, mit Pflanzpartner und Region. Du musst nichts sammeln und nichts nachweisen, der Link reicht.
- **Die Texte pflegen wir.** Widgets und Bewertungswald-Seiten ziehen ihre Texte live von uns. Wir haben sie mit derselben Liste durchgesehen, die du oben findest, und an ein paar Stellen präziser gemacht. Ändert sich das Recht noch einmal, ändern wir die Texte, und auf deiner Seite passiert das von selbst.
- **Die Vorlagen aus dem Dashboard sind auf diese Regeln geprüft.** Was du früher heruntergeladen, gedruckt oder gepostet hast, schaust du dir einmal selbst an.

Greenwashing zu vermeiden war für uns Grundsatz, lange bevor es im Gesetz stand. Wir sagen konkret, was passiert, und zeigen jeden Baum. Ausgleich versprechen wir nicht. Deshalb war unsere Durchsicht kurz, und deshalb bleibt "Deine Bewertung pflanzt einen Baum" genau so stehen. Was du selbst in der Hand hast, sind die Sätze drumherum. Dafür ist dieser Beitrag da.

## Heute erledigen

Wenn du nur drei Dinge machst, dann diese:

1. Website, Speisekarte, Social-Media-Profil nach "klimaneutral", "nachhaltig", "grün" und "umweltfreundlich" durchsuchen. "Klimaneutral" streichst du, sobald es auf deinen Bäumen beruht. Die anderen Wörter erklärst du konkret direkt daneben oder streichst sie.
2. Neben deinem Baumzähler steht nur die Zahl und ein Link auf alle Bäume. Kein selbst gebautes Siegel, kein "geprüft".
3. Gedruckte Aufsteller und Poster mit einem der Wörter aus Punkt 1 austauschen oder den Satz überkleben.

Das neue Recht nimmt niemandem die Umweltwerbung weg, nur die Abkürzung über große Worte. Wer konkret sagt, was er tut, und es zeigen kann, hat jetzt wenig zu tun.

> **Kein Rechtsrat.** Wir sind keine Kanzlei. Dieser Beitrag fasst zusammen, was im Gesetz, in der Gesetzesbegründung und in den Leitlinien der EU-Kommission steht, und verlinkt jede Quelle. Für deinen konkreten Fall frag bitte einen Anwalt für Wettbewerbsrecht, deine IHK oder deinen Branchenverband.